www.kaemmer-beratung.de - Bildungsscheck
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Ausdruck vom 08.02.2012 07:31 Uhr, erstellt am Montag, den 02. August 2010 um 08:46 Uhr, zuletzt geändert am Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 01. Dezember 2010 um 09:44 Uhr
Das Land NRW hat eine Initiative zur Förderung beruflicher Fort- und Weiterbildung entwickelt. Mit dem so genannten Bildungsscheck subventioniert das Land Qualifikationsmaßnahmen mit 50 %, maximal jedoch mit 750,00 €. Da wir dort als Bildungsträger registriert sind, haben Sie die Möglichkeit, den Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen, wenn Sie an einem Seminar der Karla Kämmer Beratungsgesellschaft teilnehmen. Voraussetzungen sind:
Die Einrichtung darf nicht mehr als 250 Mitarbeitende haben.
Der Schulungsteilnehmer darf in den vergangenen zwei Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Die Schulungsmaßnahme darf noch nicht begonnen haben.
Sollten Sie an einer Qualifikationsmaßnahme von der Karla Kämmer Beratungsgesellschaft teilnehmen wollen, können Sie bei der zuständigen Bildungsberatungsstelle den Bildungsscheck beantragen und die Karla Kämmer Beratungsgesellschaft als Bildungsträger eintragen lassen. Hierzu benötigen Sie nur das entsprechende Fortbildungsangebot.
Weitere Informationen können Sie im Internet unter www.mags.nrw.de oder www.bildungsscheck.nrw.de nachlesen oder sich direkt mit der zuständigen Stelle telefonisch unter 0180/3100118 in Verbindung setzen.

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