Fachberatung

Umsetzung der Expertenstandards

Auf der Gesundheitsministerkonferenz 1999 wurden in Umsetzung der WHO-Vorgaben Qualitätsziele für das deutsche Gesundheitswesen festgelegt. Der pflegerisch gesundheitspolitische Beitrag ist die Erstellung und Implementation von Expertenstandards. Sie sind für alle Pflegeeinrichtungen und -dienste verbindlich.


Derzeit liegen folgende Expertenstandards vor:

  • Expertenstandard zur Dekubitusprophylaxe (2002)
  • Expertenstandard zum Entlassungsmanagement (2002)
  • Expertenstandard zum Schmerzmanagement (2004)
  • Expertenstandard zur Sturzprophylaxe (2005)
  • Expertenstandard zur Förderung der Harnkontinenz (2006)
  • Expertenstandard chronische Wunden (2007)
  • Expertenstandard Ernährungsmanagement (2008)

Weitere Standards sind geplant. Mit dem RiP®-Managementsystem wird es ganz einfach, weil alle Standards bereits eingearbeitet sind. Burga Rode zeigt Ihnen, wie es gelingt.

Impressum | Druckversion | Sitemap | Seitenanfang Schrift:   A   A   A